Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer VR Bank HessenLand eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer VR Bank HessenLand eG besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Mitglieder des Vorstandes

Die Mitglieder des Vorstands
von links Helmut Euler (Vorstandsvorsitzender), Ralph Kehl

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Vertreterversammlung gewählt. Die Amtsdauer endet nach 3 Jahren, Wiederwahl ist möglich. Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes. Er informiert jährlich die Vertreterversammlung über seine Tätigkeit.

Mitglieder des Aufsichtsrates

Dr. Constantin H. Schmitt

Dr. Constantin H. Schmitt
Vorsitzender

Bianka Möller-Balzer

Bianka Möller-Balzer
Stv. Vorsitzende

Tobias Görge

Tobias Görge

Matthias Knöppler

Matthias Knöppler

Nadine Lohoff

Nadine Lohoff

Stephan Paule

Stephan Paule

Arnd Rüger

Arnd Rüger

Lothar Schmidt

Lothar Schmidt

Sascha Schneider

Sascha Schneider

Anke Stübing

Anke Stübing

Iris Trier

Iris Trier                  

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für fünf Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.