Mit den ersten Frühlingsstrahlen geht auch die Mopedsaison wieder los. Wer seinen Ausflug ins Grüne mit dem Zweirad in vollen Zügen genießen möchte, benötigt zum 1. März 2018 das neue blaue Versicherungskennzeichen. Nur mit dem neuen Kennzeichen ist das Fahren des Zweirads erlaubt. Wie die Kfz-Haftpflicht auch, schützt die Mopedversicherung den Fahrzeughalter vor Ansprüchen Dritter bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Mopedversicherung
Blaue Kennzeichen für die neue Mopedsaison
Ab wann ist die neue Mopedversicherung nötig?
Die schwarzen Kennzeichen verlieren zum 1. März 2018 ihre Gültigkeit. Zu diesem Zeitpunkt benötigen Sie das neue blaue Kennzeichen für Ihr Zweirad. Sie erhalten es direkt bei Abschluss einer neuen Mopedversicherung für Ihr Mofa, Moped, Mocick, Ihren Roller, ein dreirädriges Kleinkraftrad, ein vierrädriges Leichkraftfahrzeug, ein Pedelec bis 45 km/h oder ein Segway bis 20 km/h. Kommen Sie einfach bei Ihrer VR Bank HessenLand eG vorbei und lassen Sie sich beraten.
Für noch mehr Versicherungsschutz
Eine Teilkaskoversicherung deckt in der Regel Schäden an Ihrem Zweirad ab, für die niemand verantwortlich gemacht werden kann. Dazu zählen Schäden, die durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel oder Blitz entstehen. Auch Unfälle mit Tieren oder Diebstahl Ihres Zweirads sind in der Regel mit einer Teilkaskoversicherung abgedeckt.
Zuletzt aktualisiert am 27. Februar 2018.