VR FörderGeld®

Unsere Unterstützung für Deine Bildung

Mit unserem VR FörderGeld® unterstützen wir Dich finanziell bei der Realisierung Deiner schulischen Ausbildung in Vollzeit oder während Deines Studiums. So kannst Du Dich voll und ganz Deiner Weiterbildung widmen, ohne Dir Gedanken über die Finanzierung zu machen.

Nach Ende Deiner Weiterbildung und Ablauf einer Orientierungsphase von 12 Monaten zahlst Du das VR FörderGeld® einfach in Raten an uns zurück.

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Was sind die Voraussetzungen, damit ich das VR FörderGeld® erhalten kann?
  • Du bist mindestens 18 Jahre alt
  • Du führst Dein Girokonto bei der VR Bank HessenLand eG
  • Nachweis über den Beginn der Weiterbildung (Immatrikulationsbescheinigug oder Bescheinigung der Schule)
  • halbjährliche Nachweise über die Weiterbildung (Studienbescheinigung oder Schulbescheinigung für das kommende Semester/Schulhalbjahr)
  • Dein Konto wurde in der Vergangenheit ordnungsgemäß geführt
Was passiert, wenn ich eine der Voraussetzungen nicht (mehr) erfülle?

Wird eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt - auch während der Unterstützungsphase - kann die Unterstützung durch das VR FörderGeld® entfallen.

Die detaillierten Bedingungen findest Du in der "Vereinbarung über die Gewährung von VR FörderGeld®".

Was passiert, wenn ich z.B. die Studien- bzw. Ausbildungsbescheinigung nicht einreiche?

Beim Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Bank die Fördervereinbarung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn:

a) die halbjährliche Ausbildungs-/Studienbescheinigung nicht eingereicht wird oder

b) die Rückzahlungsverpflichtung in der vereinbarten Form nicht eingehalten wird oder

c) ein negativer Schufa-Eintrag während der Vertragslaufzeit vorliegt

d) ein Hausbankwechsel vorliegt.

Was passiert, wenn ich mein Studium bzw. meine schulische Ausbildung in Vollzeit vorzeitig abbreche?

Wird die Fördermaßnahme während der Förderphase vorzeitig beendet, setzt die Rückzahlungsphase sofort mit einem Festzinssatz von 3,00% ein.