Du hast gerade eine Ausbildung begonnen oder hast den Abschluss bereits in der Tasche? Dann frage Deinen Chef doch gleich mal nach vermögenswirksamen Leistungen. Denn es lohnt sich richtig und viele Arbeitgeber bieten es an. Du fragst Dich bestimmt: Was ist es überhaupt? Und wie lohnt es sich?
Geldgeschenke vom Arbeitgeber nutzen
Vermögenswirksame Leistungen
Wir erklären Dir, was vermögenswirksame Leistungen sind
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldgeschenke Deines Arbeitgebers, die Du zusätzlich zum Gehalt bekommst. Einzige Bedingung: Du erhälst die vermögenswirksamen Leistungen nicht auf Dein Girokonto ausgezahlt, sondern sparst das Geld an. Werden die vermögenswirksamen Leistungen dann auch noch in dem richtigen Sparprodukt angelegt, legt der Staat sogar noch Kohle oben drauf. Grundsätzlich kannst Du dabei zwischen Anlagen in Investmentfonds oder Bausparen wählen oder gleich beide nutzen.
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Nutze beim VL-Sparen die zahlreichen Vorteile eines Bausparvertrags, wie zum Beispiel dauerhaft sichere und niedrige Darlehenszinsen oder die Chance auf Arbeitnehmer-Sparzulage1).
Deine Vorteile auf einen Blick
- Niedrige Darlehenszinsen für die Zukunft sichern
- Mit staatlicher Förderung1) schneller und günstiger ans Sparziel
- Bis zu 200 Euro Bonus2) für junge Leute unter 22 Jahren
- Finanziellen Grundstein für Ihr Wohneigentum legen
Sichere Dir Deine Vorteile beim Bausparen. Wir beraten Dich gerne.
1) Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
2) Die Höhe des Bonus wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt. Weitere Voraussetzungen § 3 ABB.
Wenn Du mithilfe Deiner vermögenswirksamen Leistungen einen Grundstein für Deinen persönlichen Vermögensaufbau legen möchtest und vom Staat Kohle erhalten willst, dann bieten sich Produkte unseres Partners Union Investment an. Union Investment bietet Dir drei förderfähige Aktienfonds an für die Du die staatliche Förderung erhälst, wenn Du die Einkommensgrenzen nicht überschreitest.
Für die staatlichen Zuschüsse wie Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie gelten folgende Bestimmungen:
Einkommensgrenzen1 | Jährliche Fördergrenze | Jährliche Förderung | |
---|---|---|---|
Arbeitnehmersparzulage Investmentfonds |
20.000 EUR/ 40.000 EUR2 |
400 EUR pro Arbeitnehmer |
20 % (80 EUR/ 160 EUR)2 |
Arbeitnehmersparzulage Bausparen |
17.900 EUR/ 35.800 EUR2 |
470 EUR pro Arbeitnehmer |
9 % (43 EUR/ 86 EUR)2 |
Wohnungsbauprämie Bausparen |
35.000 EUR/ 70.000 EUR2 |
700 EUR/ 1.400 EUR2 |
10 % (70 EUR/ 140 EUR)2 |
1) Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen
2) Angaben für Ledige/Verheiratete
Kleiner Tipp!
Der Staat unterstützt auch Deine Sparleistungen in den Bausparvertrag mit einem jährlichen Bonus der bis zu 10 % der erbrachten Sparleistung*.
* es gelten Einkommensgrenzen und weitere Bedingungen (bei Berechtigung)
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