Vermögenswirksame Leistungen (vL) sind Sparbeträge, die Ihr Arbeitgeber in ein von Ihnen ausgewähltes vL-Produkt einzahlt. Der Staat unterstützt Sie mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage. Es gelten folgende Einkommens- und Fördergrenzen.
Für Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbau-Prämie gelten Einkommens- und Fördergrenzen.